Im Trinkwasserbereich werden neben kunststoffbeschichteten Beton- und Edelstahlbecken auch geflieste Becken gebaut. Für eine keramische Bekleidung ist es wichtig, Produkte mit entsprechenden Prüfzertifikaten zu wählen. Planer, Bauherren und Fliesenleger müssen daher überprüfen, ob die einzusetzenden Produkte für den Einsatzzweck geeignet und nach dem aktuellen KTW-BWGL Regelwerk (offiziell “Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser”) zertifiziert sind. Die Einhaltung der KTW-BWGL ist entscheidend, um sicherzustellen, dass die Materialien keine Schadstoffe an das Trinkwasser abgeben. Dies betrifft sowohl die verwendeten Fliesen als auch die Fugen- und Dichtmaterialien, die regelmäßig mit Trinkwasser in Kontakt kommen.
Beim Einsatz zementgebundener Werkstoffe wird sich in der nächsten Zeit nichts ändern. Das Umweltbundesamt will einer europäischen Regelung nicht vorgreifen, die derzeit ausgearbeitet wird. Bis dahin kann die trinkwasserhygienische Eignung von zementgebundenen Materialien mit einem Prüfzeugnis nach DVGW Arbeitsblatt W 347 nachgewiesen werden. Darüber hinaus ist eine Prüfung auf Migration chemischer Substanzen und das Wachstum von Mikroorganismen erforderlich. Diese wird in der Norm DIN EN 16421 geregelt, die das bisherige DVGW Arbeitsblatt W270 ersetzt hat. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Prüfungen und Zertifizierungen sicherstellen, dass keine gefährlichen Stoffe aus den Materialien in das Trinkwasser übergehen und dass das Wachstum von Mikroorganismen, die gesundheitsschädlich sein könnten, verhindert wird. Dabei spielen sowohl die chemische Zusammensetzung der Materialien als auch deren physikalische Eigenschaften eine Rolle, um die Sicherheit und Verträglichkeit zu gewährleisten.
Kunststoffe und andere organische Materialien – dazu zählen auch Kunstharzfugen und Silikone – müssen die Anforderungen der KTW-BWGL des UBA erfüllen. Dabei werden die Ausgangstoffe zunächst einzeln bewertet: Sie müssen auf einer „Positivliste“ für den Kontakt mit Trinkwasser stehen. Anschließend wird das Fertigprodukt einer praktischen chemischen Prüfung unterzogen. Die Materialien und Werkstoffen dürfen dabei keine toxischen, d.h. giftige oder für den Menschen schädliche Substanzen an das Wasser abgeben.
Schließlich müssen die Materialien weitere trinkwasserhygienische Anforderungen erfüllen. Dazu wird, wie bei mineralischen Materialien, die Förderung des mikrobiellen Wachstums durch die Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser nach den Vorgaben der Norm DIN EN 16421 untersucht.